Umweltschutz gegen Eingemeindung

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Lintorf. Der 10. September 1974 war für viele Menschen im Angerland ein rabenschwarzer Tag. Der Landtag in Düsseldorf verabschiedete das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Mönchengladbach/Düsseldorf/Wuppertal. Das Amt Angerland wurde zerschlagen und die sechs Gemeinden nach Düsseldorf und Ratingen eingemeindet. Das ist jetzt 50 Jahre her.

Bei der ersten und zweiten Lesung des Gesetzes hatte der nordrhein-westfälische Landtag noch der Bildung der Großgemeinde Angerland zugestimmt. Die Freude in den sechs Gemeinden – Lintorf, Angermund, Breitscheid, Eggerscheidt, Hösel und Wittlaer war groß. Umso größer war die Enttäuschung am 10. September.

In der Quecke Nummer 44 von 1974 hatte Walter H. Ulbrich über die „Wahlheimat Angerland -Resignation oder Hoffnung?“ geschrieben. Das Angerland, so schrieb er, sei der „letzte grüne Fleck mit Wäldern, Wiesen, Feldern und Landhäusern zwischen Düsseldorf, Duisburg, Mülheim und Essen“.

Er bemängelt zunächst, dass die „grüne Heimat“ gefährdet sei. „Straßen-, Luft- und Eisenbahnverkehr steigerten sich Jahr um Jahr“, schreibt er. In Lintorf sein ein „heftiger Drang entstanden, plötzlich metropolartigen Charakter zu bekommen.“ Die idyllischen Fachwerkhäuser seien nach und nach abgerissen worden. Stattdessen hätten Bauträgergesellschaften massenhaft Reihenhäuser und Eigentumswohnungen geschaffen. Die Bevölkerung habe mit Schrecken gesehen, dass sich das Ende des grünen Angerlandes anbahne.

Als ebenso große Gefahr erkannte Walter H. Ulbrich aber auch kommunalpolitische Entwicklung. Die umliegenden Großstädte wollten sich das grüne Angerland einverleiben. Die meisten Bürger waren überzeugt, so sah er es, dass nur eine Großgemeinde Angerland eine Chance hätte, sich dagegen zu behaupten. Der überwiegende Teil der Bevölkerung stünde hinter drei Zielen: Erhaltung des Waldes, Stopp der Bauverdichtung und Maßnahmen zum Umweltschutz.

„Das im Angerland verbleibende Waldgebiet muss zu einem Schutzwald werden, dessen Funktionen unter ökologischen Aspekten und nicht unter wirtschaftlichen zu sehen sind“, führt Ulbrich aus. Der Wald diene der Erholung. Der wirtschaftliche Nutzen trete dahinter zurück. Der Staat müsse die Waldbesitzer aber dafür entschädigen.

Die „irre“ Losung „Auch im Angerland muß die deutsche Wohnungsnot gelöst werden“ dürfe nicht mehr gelten, ist die zweite Forderung. Das Angerland habe eine Erholungsfunktion für die Einwohner und für die rundherum wohnenden Großstädter. Niemandem sei gedient, wenn noch mehr Menschen ins Angerland zögen.

Überraschend erscheint heute, dass bereits 1974 der Umweltschutzgedanke im Angerland wichtig war. „Gegen alle mechanischen, chemischen, akustischen, optischen Umweltschäden sind praktische Maßnahmen zu treffen“, fordert Walter H. Ulbrich. Der Schutz der im Angerland wohnenden und erholungssuchenden Menschen sei die wichtigste von allen Forderungen.

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